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AGB

1. Allgemeines:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Sauber GbR gelten für alle Verträge, die der Kunde (AG) mit der Firma Sauber GbR im Zusammenhang mit der Erbringung von Reinigungsarbeiten, wie beispielsweise Fassaden- & Dachreinigungen etc., abschließt. Im Folgenden wird die Firma Sauber GbR nur noch als „Auftragnehmer“ (AN) bezeichnet.

Vertragsabschluss:

  1. Verträge kommen ausschließlich zustande durch ein Angebot des AN sowie einer dazu korrespondierenden Annahmeerklärung des AG in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung des AN in Textform nach § 126b BGB. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Textform nach § 126b BGB verwiesen wird, wird diese beispielsweise durch E-Mail, Fax oder ein unterzeichnetes Schreiben gewahrt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AN diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Geltungsbereich:

  1. Diese AGB gelten sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden.

Integration:

  1. Die AGBs sind ein integraler Bestandteil jedes individuell zwischen dem Kunden (Auftraggeber / AG) und der Firma Sauber GbR (Auftragnehmer / AN) abgeschlossenen Vertrags. Der Kunde erkennt diese AGB vollumfänglich an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AN diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • 2. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind ab dem Datum der Erstellung für vier Wochen gültig. Die im Angebot aufgeführten Preise sind verbindlich. Die kalkulierte Leistung ist so ausgelegt, dass sie ohne Unterbrechungen erbracht wird. Sollte es zu Abweichungen kommen, z.B. durch Behinderungen oder Störungen der Leistung, besteht ein Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten durch den AN.

  • 3. Erbringung der Leistung

3.1. Der AN erbringt die beauftragten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis der Ergebnisse einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung des AN erstellt worden ist, und/oder auf Basis der Leistungsbeschreibung im Angebot. Der Leistungsinhalt umfasst die Entfernung von organischer Verschmutzung und Verfärbung sowie einen anschließenden Schutz. Eine Herstellung einer optisch einheitlichen Fläche ist nicht geschuldet. Weiterhin gewährt der AN eine Garantie bei erneuter Verschmutzung und Verfärbung, die auf organische Mikroorganismen zurückzuführen sind. Verschmutzungen, die aufgrund von Fremdeinwirkungen wie Graffiti, Farben oder Farbanstrichen entstehen, sind von dieser Garantie ausgenommen. Die Entfernung von Verschmutzungen wie Straßendreck, Ruß- oder Brandflecken oder die fachgerechte Beseitigung von kleineren Fassadenschäden wie Spechtlöchern ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Absprache (Angebot) möglich.

3.2. Die Fassadenreinigung kann nur an geeigneten Gebäudefassaden erfolgen. Der AG garantiert, dass die zu reinigende Fassade bei Vertragsschluss und Vornahme der Fassadenreinigung eine geeignete Beschaffenheit aufweist. Stellt der AN nach Vertragsschluss fest, dass die Fassadenbeschaffenheit für die Fassadenreinigung ungeeignet ist, ist der AN zur Verweigerung der Leistung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der AG haftet für nutzlose Aufwendungen und Schäden, die dem AN durch falsche Angaben entstehen. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein 220V Stromanschluss (220v/Steckdose) sind vom AG kostenfrei bereitzustellen.

  • 4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber (AG) muss sicherstellen, dass die Mitwirkungshandlungen zur Durchführung der Fassadenreinigung erfolgen. Der AG muss bestätigen, dass er berechtigt ist, den Auftragnehmer (AN) mit der Reinigung oder Pflege der vertragsgegenständlichen Fläche zu beauftragen. Falls der AN es verlangt, muss der AG durch entsprechende Unterlagen nachweisen, dass er zur Beauftragung des AN berechtigt ist.

4.2 Der AN benötigt während der Auftragsdurchführung freien Zugang zum Grundstück, Gebäude und zur von der Fassaden- und Dachreinigung betroffenen Fläche. Wenn Teile der Fassade, des Gebäudes oder des Grundstücks nur eingeschränkt zugänglich sind, muss der AG den AN rechtzeitig darüber informieren. Falls der Zugang bei Beginn der Auftragsdurchführung nicht ausreichend gewährleistet ist und der AG den erforderlichen Zugang trotz Aufforderung des AN nicht unverzüglich ermöglicht, hat der AN das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.3 Falls das Gebäude oder einzelne Bauteile Undichtigkeiten aufweisen, muss der AG den AN darüber informieren, bevor die Auftragsdurchführung beginnt. Falls die Parteien nicht schriftlich oder in Textform vereinbart haben, dass der AN die Abdichtung vornimmt, muss der AG das Gebäude und die von der Fassadenreinigung betroffene Fläche ausreichend abdichten. Der AN haftet nicht für Feuchtigkeitsschäden und ähnliche Schäden, die infolge von Undichtigkeiten entstehen. Wenn der AN nicht ausschließen kann, dass die fehlende oder unzureichende Abdichtung zu Schäden führt, hat der AN das Recht, die Leistung zu verweigern und vom AG unter Setzung einer angemessenen Frist eine ausreichende Abdichtung zu verlangen. Der neue Termin für die Leistungserbringung nach erfolgter Abdichtung ist dann einvernehmlich festzulegen. Wenn der AG dem Abdichtungsverlangen nicht oder nicht ausreichend nachkommt, hat der AN das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der AG haftet für alle Schäden, die infolge fehlender oder unzureichender Mitwirkung des AG entstehen.

4.4 Während der Reinigungsarbeiten können Rückstände des Fassadenschutzes oder Wasserflecken vom Abwaschen an den Fensterrahmen und Fensterscheiben sowie eventuell an Fensterbänken und Balkonen auftreten. Der AG muss diese Teile möglichst zeitnah nach der Fassadenwäsche reinigen. Diese Reinigung ist kein Bestandteil der beauftragten Leistung, kann jedoch dazu gebucht werden.

4.5 Während der Reinigungsarbeiten ist es die Verantwortung des AGs, sicherzustellen, dass keine Personen oder Tiere gefährdet werden. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben und der Zugang zu Balkonen und Terrassen vermieden werden. Besondere Risiken wie lose Steine oder instabile Gebäudeteile müssen dem AN vom AG mitgeteilt werden.

4.6 Der AN muss den AG unverzüglich informieren, falls während der Auftragsdurchführung Mängel oder Schäden an der Fassade oder dem Gebäude entdeckt werden. Der AG ist verpflichtet, diese Mängel oder Schäden umgehend zu beseitigen. Falls der AG dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann der AN die Leistung verweigern oder den Vertrag fristlos kündigen. Der AN haftet nicht für Schäden, die durch die fortgesetzte Benutzung des Gebäudes oder der Fassade trotz Kenntnis der Mängel oder Schäden entstehen.

4.7 Während der Auftragsdurchführung muss der AG dem AN ausreichend Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung stellen. Falls es aufgrund von Strom- oder Wassermangel zu Einschränkungen bei der Durchführung der Arbeiten kommt, kann der AN den Vertrag fristlos kündigen oder eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen.

4.8 Der AG muss dem AN ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen, insbesondere für das Abstellen von Fahrzeugen und Geräten. Kosten für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser trägt der AG.

4.9 Der AG muss sicherstellen, dass alle Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Bei der Reinigung dürfen keine umweltgefährdenden Stoffe eingesetzt werden und das Abwasser muss ordnungsgemäß entsorgt werden.

4.10 Der AG haftet für alle Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung entstehen. Falls der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann der AN den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall hat der AG dem AN alle bereits erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten zu vergüten.

  • 5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind ab Rechnungsdatum und innerhalb von 3 Tagen ohne Abzug fällig. Der Kunde kann Bar, mit Karte oder per Überweisung zahlen, ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Gemäß § 286 BGB gilt eine Mahnungspflicht und Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB werden fällig, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Leistung erfolgt. Der AN kann hierbei bereits im Vorfeld bis zu 50% des Rechnungsbetrages in Vorkasse nehmen. 

Zahlt der Auftraggeber nicht, ist die Firma Sauber GbR berechtigt, den Betrag für die geleistete Arbeit, Materialien etc. einschließlich MwSt. und der für den Einsatz erstellten Rechnung zu fordern. Der Auftraggeber hat in diesem Fall auf sämtliche Einreden und Einwendungen zu verzichten. Der Auftraggeber kann Ansprüche wegen Mängeln der Leistungserbringung nur dann geltend machen, wenn fällige Zahlungen geleistet wurden und der fällige Betrag in angemessenem Verhältnis zum Wert der Leistung steht.

  • 6. Gewährleistung und Verjährungsfrist:

Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Abnahme der erbrachten Leistung und beträgt ein Jahr. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Mängel der Leistung in Textform zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen dabei innerhalb von zwei Wochen nach der Leistungserbringung gemeldet werden. Der AN hat das Recht, bei Mängelrügen auf Nacherfüllung zu bestehen.

Für Schäden infolge von Undichtigkeiten gilt der in Punkt 4 festgelegte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung.

Die Haftung des AN ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Im Falle einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet der AN nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Ansprüche auf Ersatz nutzloser Aufwendungen sind ebenfalls begrenzt.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein Jahr und gilt auch für Schadensersatzansprüche, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen von Mängeln und Schadensersatzansprüchen.

  • 7. Garantie und Abnahme

Gemäß § 640 BGB erfolgt die Abnahme der Werkleistung des AN nach vertragsgemäßer Durchführung der Langzeitschutz-Imprägnierung. Eine Garantie von drei Jahren ab Abnahme übernehmen wir, dass kein neuer Algen- oder Pilzbefall an der Fassade sichtbar wird, sofern dieser zuvor von uns entfernt wurde. Von dieser Garantie ausgenommen sind Fälle, in denen der erneute Befall durch zusätzliche oder nachträgliche Ursachen entsteht, wie z.B. Spritzwasserbelastungen durch benachbarte Bauteile, falsches Lüftungsverhalten oder bauliche Mängel. Wenn der AN ein Formular verwendet, ist dieses zu nutzen, um Beanstandungen bezüglich der Reinigung oder Pflege geltend zu machen.

  • 8. Leistungsermittlung und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung auf Basis des vereinbarten Preises, ohne dass ein Aufmaß erforderlich ist. Bei einem Einheitspreisvertrag hingegen wird die Leistung anhand eines Aufmaßes ermittelt und nach den Maßen der behandelten Fläche berechnet. Dabei werden nicht behandelte Teilflächen, wie Fenster- und Türöffnungen oder Anbauteile, nicht abgezogen, um den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand auszugleichen.

  • 9. Höhere Gewalt

Sollte die Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Unruhen oder behördlichen Anordnungen, unmöglich oder unzumutbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche.

  • 10. Widerrufsbelehrung & Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen eine bestellte Lieferung zu widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Beauftragung, gilt jedoch nicht für beauftragte Dienstleistungen oder maßgefertigte Produkte. Wenn Sie einen erteilten Auftrag stornieren, können Stornierungsgebühren anfallen, deren Höhe sich nach dem bereits angefallenen Aufwand richtet. Im Falle eines Kaufvertrags regelt das Beförderungs-Gesetz zur Warenausgabe § 2b TLMV alle Regeln. Bei einem Widerruf müssen Sie uns eine eindeutige Erklärung zukommen lassen, die innerhalb der Frist bei uns eingehen muss.

10.1 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzahlen, nachdem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen an uns zurückzusenden oder zu übergeben, wenn Sie den Vertrag widerrufen haben.

  • 11. Haftung & Gewährleistung

Die Haftung der Sauber Gbr beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden und nur in dem Umfang, in dem unser Verhalten nachweislich zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Jegliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, wie in Punkt 6 angegeben. Sauber Gbr ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße, übermäßige oder bestimmungswidrige Benutzung oder Behandlung durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. In solchen Fällen erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden. Wenn Sauber Gbr nachweislich für Mängel verantwortlich ist, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen kostenlose Reparaturen oder Ausbesserungen durchführen. Der Kunde hat kein Recht auf Wandlung oder Minderung. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Anbieter oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  • 12. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Alle Verträge und Dienstleistungen werden in deutscher Sprache abgefasst und ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Gerichtsstand für Kunden, die keine Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Sitz des Anbieters, welcher sich in Freiburg i.Br. befindet. Dies gilt jedoch nur insoweit, als keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • 13. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur insoweit verarbeitet, wie dies für die Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB erforderlich ist. Der Anbieter wird keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weitergeben, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Partnerunternehmen Sauber GbR weitergegeben, das die Lieferung der Ware oder Ausführung der Dienstleistung auftragsgemäß übernimmt. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut / Inkassounternehmen weitergegeben. Anonymisierte Daten wie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten werden während des Besuchs auf der Website protokolliert. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über seine personenbezogenen Daten erhalten, diese korrigieren oder löschen lassen. Fragen und Anträge dazu können an die Sauber GbR gerichtet werden.

  • 14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs als ungültig erweisen, so gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck am besten entspricht bzw. nahekommt. Etwaige Regelungslücken werden im Sinne des angestrebten Zwecks ausgefüllt. Prüfungen zur geltenden rechtlichen Sache zu allen genannten erteilten Dienstleistungen behalten wir uns vor.

Stand Jan. 2023

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